Sie suchen ein freistehendes Einfamilienhaus für sich und Ihre Familie?
Sie möchten den Sommer im eigenen Garten verbringen?
Dann kann dies Ihr neues Zuhause werden.
Dieses charmante Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf einem Grundstück von ca. 720 m² bietet Ihnen
auf ca. 163 m² Wohnfläche viel Gestaltungsfreiraum.
Ob als Erholungsort nach einem langen Arbeitstag, als Spieleparadies für Ihre Kinder, als Mehrgenerationenhaus oder als Home-Office/Arbeiten und Wohnen unter einem Dach, diese Immobilie hält vielfältige Nutzungs-Möglichkeiten offen.
Lichtdurchflutete Räume sorgen Dank zahlreicher Fenster für eine behagliche Atmosphäre.
Geräumig, bequem, gemütlich!
Das großzügige Wohngefühl beginnt bereits in der Diele von der aus Sie alle Räumlichkeiten erreichen.
Ein lichtdurchflutetes, großes Wohn-/Esszimmer mit Zugang auf die Terrasse und den Garten, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, ein modernes Bad mit Wanne und Dusche sowie das Gäste-WC bietet Ihnen jeglichen Komfort.
Die Einliegerwohnung im Dachgeschoss erreichen Sie bequem über das Treppenhaus.
Hier befindet sich ein helles Wohn-/Esszimmer mit Zugang auf den geräumigen Südbalkon, eine Küche, ein Schlafzimmer, ein Büro-/Gästezimmer, ein Bad und ein Gäste-WC.
Ein großer Garten umrundet das Haus und präsentiert sich als Ort für Familienabende und bietet ein Stück Natur inmitten einer urbanen Umgebung. Die tägliche Parkplatzsuche erübrigt sich aufgrund der am Haus angrenzenden PKW-Garage, es ist noch genügend Platz für weitere Stellplätze.
Selbstverständlich ist das Einfamilienhaus komplett unterkellert.
Über eine Kelleraussentreppe gelangen Sie zusätzlich auf die Terrasse und in den Garten.
Ganz im Norden Düsseldorfs liegt der beschauliche Stadtteil Angermund. Die “Rosenstadt”, wie Angermund aufgrund seiner ehemaligen Lage inmitten üppiger Rosenfelder genannt wird, besitzt ein besonderes Flair und ausgeprägtes Eigenleben. Obwohl es Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, wurde hier der dörfliche Charakter und die historische Authentizität vor den Toren der Stadt bewahrt. Die Grundstücke sind hier noch ein wenig größer und die Bewohner kennen sich untereinander. Die Nachbarschaft ist geprägt von schicker Einfamilienbebauung für gehobene Ansprüche und die vielen Anliegerstraßen bieten Ruhe und Sicherheit.
Für Kinder gibt es mehr als genügend Platz zum Spielen. Zu diesem idyllischen Umfeld gehört auch die tolle Lage mitten in der Natur.
Angermund ist umgeben von weiten Feldern und Waldgebieten, die zu ausgiebigen Spaziergängen und Radtouren einladen. Auch der Rhein ist nicht weit und die durch Kiesabbau entstandenen Angermunder Seen sind ein beliebtes Naherholungsziel.
Neben der Infrastruktur des täglichen Bedarfs bietet der Stadtteil auch die Nähe zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen wie 3 Kindergärten, einer Grundschule, fußläufig in ca. 5 Minuten erreichbar – sowie im benachbarten Kaiserswerth das renommierte Suitbertus-Gymnasium und die International School of Düsseldorf. Natürlich ist auch die Düsseldorfer Innenstadt per PKW in kürzester Zeit zu erreichen.
Mit der S-Bahn-Anbindung, ca. 10 Minuten Fußweg, erreichen Sie kurzfristig den Flughafen sowie die Düsseldorfer und Duisburger Hauptbahnhöfe (Fahrzeit in beide Richtungen ca. 15 Minuten).
+ Alufenster (Bj. 1981) mit Isolierverglasung und
Rollläden (Wohnzimmer im EG: neue Verglasung 2017
inkl. elektr. Rolllade)
+ Gaszentralheizung (Bj. 2014) inkl. Warmwasser-
aufbereitung und Warmwasserzirkulation
+ Oberböden: Granit, Fliesen, Laminat und Teppichboden
+ Garage mit elektr. Tor
+ Badsanierung 2005
+ Sat-TV
Erläuterungen zur Verbraucherwiderrufsbelehrung
(Formblatt M – 61 013)
Die Kontaktdaten des Maklers/der Hausverwaltung sind vollständig anzugeben (Name, Adresse, Telefonnr., Fax und E-Mail). Nur einen Weg zur Kontaktaufnahme anzugeben genügt nicht (BGH, Az. I ZR 169/17 vom 24.09.2020).
Unternehmen sind verpflichtet, Verbraucher über ihre Widerrufs- oder Rückgaberechte zu belehren. Die Belehrung muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB insbesondere solche Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbrauchern und des Gewerbetreibenden an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Gewerbetreibenden ist. Das Gesetz sieht noch weitere Beispiele vor, die im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit Maklern aber nicht relevant werden können.
Dem Gewerbetreibenden stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.
Geschäftsräume im Sinne des § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB sind unbewegliche Gewerberäume, in denen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben, und bewegliche Gewerberäume, in denen das Unternehmen seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmens handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmen gleich.
Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (also z.B. Telefon, E-Mail, Brief oder Fax), es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt.
Nach der Rechtsprechnung des BGH (Urt. vom 26.11.2020 - I ZR 169/19) fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auch dann, wenn dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB nicht "zur Verfügung gestellt wird" und zwar in Papierform oder bei vorheriger Zustimmung durch den Verbraucher, auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
Fernkommunikationsmittel im Sinne des BGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Beachte:
Das Fernabsatzrecht stellt strenge Anforderungen an das Unternehmen. Der Verbraucher soll bereits vor Vertragsabschluss alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Identitätsfeststellung des Gewerbetreibenden und der Beurteilung der Geschäftsgrundlagen dienen (insbesondere vollständige Namens-/Firmierungsangaben, Adressen, Registernummern, vertretungsberechtigte Personen, Preisangaben oder Berechnungsgrundlagen, zusätzlich zum Preis/zur Provision entstehende Kosten, Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsmöglichkeiten vgl. Art. 246a § 1 EGBGB sowie § 5 TMG).
Muster - Widerrufsformular
Das Unternehmen ist verpflichtet, das Feld "An................" zu Beginn des Muster - Widerrufsformulars vorausgefüllt auszuhändigen. Bitte setzen Sie dort also unbedingt Ihre Kontaktdaten ein!