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250.000 €

Kaufpreis

ca. 187 m²

Wohnfläche

8,0

Zimmer

Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Hundsdorf

250.000 €

Kaufpreis

ca. 187 m²

Wohnfläche

8,0

Zimmer
  • Gartennutzung
  • Zentralheizung
  • Garage
Makler-Objekt-Nr.: 4 115 3, Objekt-ID: 1844167965
map pin
Hundsdorf (56235)
Auf Karte anzeigen

Angaben zur Immobilie

Objektart
Haus
Objekttyp
Zweifamilienhaus
Wohnfläche
ca. 187 m²
Grundstücksfläche
ca. 705 m²
Anzahl Stellplätze
3
Anzahl Zimmer
8
Anzahl Schlafzimmer
6
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl Balkone
1
Anzahl Terrassen
1
Baujahr
1968
Zustand
Teil./ Vollrenovierungsbedürftig
Erschliessung
VOLLERSCHLOSSEN
Versteigerungstermin
2025-05-27

Kosten

Kaufpreis
250.000 €
Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Nein
Kaufpreis pro m²
1.336,90 €
Provision
prov.frei
Anzahl Stellplätze
3

Ausstattungsdetails

Gartennutzung
Ja
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Keine Angaben
Stellplatzart
Garage

Energieausweis

Energieausweis Hinweis
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung gem. § 80 (3) GEG

Objektbeschreibung

Zur Versteigerung steht ein in zwei Wohnungseigentume aufgeteiltes Haus mit drei Garagen. Das Gebäude wurde ca. 1968 erbaut und später um einen Anbau mit Terrasse auf einer Garage erweitert.
Die Wohneinheit Nr. 1 im Erdgeschoss verfügt auf ca. 100 m² Wohnfläche über 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC und Terrasse. Wohneinheit Nr. 2 im Obergeschoss hat ca. 87 m² , verteilt auf 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC und einen überdachten Balkon.
Im Keller sind zwei weitere Wohnräume und ein Abstellraum, die zur WE 1 gehören.
Der Versteigerungstermin findet am 27. Mai 2025 um 9:00 Uhr im Amtsgericht Montabaur statt. Der amtliche Verkehrswert wurde festgelegt auf: 126.000 € für die Wohnung im Erdgeschoss und auf 124.000 € für die Wohnung im Obergeschoss.
Das Haus soll im Ganzen (VW 250.000 €) versteigert werden.
Im Rahmen der Versteigerung ist ggf. ein Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes (= 125.000,00 €) möglich!
Wenn Sie an der Versteigerung teilnehmen möchten, brauchen Sie ein solides Finanzierungskonzept. Klären Sie vor dem Versteigerungstermin die Gesamtfinanzierung des Objekts. Sie müssen vor dem Zwangsversteigerungstermin eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt in der Regel 10 % des Verkehrswertes, mindestens jedoch die Kosten des Verfahrens, die im Versteigerungstermin bekannt gegeben werden. Diese muss zum Versteigerungstermin, also in der Regel davor hinterlegt werden. Das geht per vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse, selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder mit einem von Ihrer Bank ausgestellten Verrechnungsscheck. Barzahlung ist ausgeschlossen. Erhalten Sie mit der Versteigerung nicht den Zuschlag, so erhalten Sie die Sicherheitsleistung zurück.
Fragen zur Vorgehensweise beantwortet der zuständige Rechtspfleger.

Lage

Die Immobilie liegt in Randlage von Hundsdorf, ca. 2km von der Stadt Ransbach-Baumbach entfernt. Ransbach-Baumbach (ca. 7.750 Einwohner) ist Sitz der Verbandsgemeinde (10 Ortsgemeinden) mit einer sehr guten Infrastruktur.
Banken, Ärzte, Apotheken, Geschäftszentrum, Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbad, Tennisplätze, Stadion) sind vorhanden. Mehrere große Industriegebiete sind ebenfalls vorhanden.
Verkehrstechnisch treffen sich hier die Autobahnen A 3, eine der wichtigsten Europäischen Nord-Süd-Achsen, und die A 48, die Verbindung zum Wirtschaftsraum Trier/Luxemburg/Frankreich.
Im Umkreis von 100 km gibt es mehrere große Airports (Frankfurt, Frankfurt/Hahn, Köln/Bonn, Düsseldorf). Eine weitere zukunftsweisende Verbindung ist die ICE-Strecke Köln - Frankfurt mit Bahnhof in der Kreisstadt Montabaur (ca. 10 km).

Ausstattung

Wir verweisen hinsichtlich konkreter, detaillierter Angaben zum Objekt auf die Ausführungen und Fotos im amtlichen Verkehrswertgutachten.

Weitere Angaben

VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen:

1. Wesentliche Eigenschaft der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhanden Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmens, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerde
Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH
Neumarkt 1-5
57627 Hachenburg
Tel.: 02662/961-0, E-Mail: immobilien@westerwaldbank.de
Geschäftsführer: Nicolas Wörsdörfer, Dr. Ralf Kölbach

3. Art der Courtageberechnung
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten und unbebauten Objekten für den Verkäufer und Käufer je 3,57 % der Kaufsumme einschließlich der gesetzlichen MwSt, bei Vermietungen und Verpachtungen für den Mieter / Pächter bzw. den Vermieter 2,38 Monatsmieten einschließlich der gesetzlichen MwSt, jeweils reduziert um die ggf. geltende gesetzliche Mehrwertsteuersenkung.

4. Zahlungs- und Leistungsbedigungen
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet- oder Pachtvertrages. Bei Wohnraumvermietung ist nach dem Bestellerprinzip die Provision durch den Auftraggeber zu zahlen. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beedigung des Maklervertrages, erbracht.

5. Streitbeilegung
Beschwerdestelle:
Ombudsmannverfahren der genossenschaftlichen Bankengruppe
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
Schellingstr. 4
10785 Berlin
zur Website
www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (OS-Plattform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:

https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@westerwaldbank.de


Widerrufsbelehung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH, Neumarkt 1-5, 57627 Hachenburg, Telefon: 02662 961-0, E-Mail: immobilien@westerwaldbank.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Immobiliengesellschaft der Westerwald Bank mbH
Neumarkt 1-5
57627 Hachenburg

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: (*)

Vermittlung der Immobilie:

Auftrag erteilt am :

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Anbieter

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