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9. Juni 2021

Haustiere in der Mietwohnung

Viele Menschen können sich ein Leben ohne Tiere nicht vorstellen. Nicht umsonst wird der Hund als bester Freund des Menschen bezeichnet. Und auch mit Katzen, Vögeln, Kaninchen oder Hamstern leben viele gerne zusammen. Wenn Tierfreunde in einer Mietwohnung leben, ist das mit der Tierhaltung jedoch nicht immer so einfach. Denn Haustiere in der Mietwohnung sind ein komplexes Thema. Wir erklären Ihnen, welche Tiere immer erlaubt sind, wann die Zustimmung des Vermieters nötig ist und, ob Haustiere in der Mietwohnung generell verboten werden können.

Kleintiere in der Mietwohnung: Immer erlaubt

Kleintiere sind in der Mietwohnung immer erlaubt. Mieter müssen keine Erlaubnis ihres Vermieters einholen und sie müssen ihren Vermieter nicht informieren, wenn sie ein Kleintier in der Mietwohnung halten wollen. Und: Der Vermieter darf die Haltung von Kleintieren auch nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung verbieten.

Gilt es noch zu klären, welche Tiere zu den Kleintieren gezählt werden. Anders als der Begriff vermuten lässt, geht es hier nämlich nicht ausschließlich um die Körpergröße des Tieres. Zu den Kleintieren gehören beispielsweise Wellensittiche, Fische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Mäuse und Schildkröten. Ein Chihuahua und ein Papagei, die auch nicht größer sind als viele dieser Tiere, werden jedoch nicht zu den Kleintieren gezählt. Denn es geht bei der Einordnung eher darum, bei welchen Tieren man davon ausgehen kann, dass sie keine Schäden in der Mietwohnung verursachen und die Nachbarn nicht mit Lautstärke stören. Ein Chihuahua, der an Tapeten kratzt oder ein Papagei, der lautstark schreit, fallen demnach nicht in diese Kategorie. Auch Frettchen werden aufgrund ihres Gestanks in der Regel nicht zu den Kleintieren gezählt. Bei Ratten gab es schon unterschiedliche Gerichtsurteile.

Haustiere in der Mietwohnung – was gilt für Hunde, Katzen und Mini-Schweine?

Wer kein Kleintier, sondern lieber Hund, Katze oder Mini-Schwein als Haustier in der Mietwohnung halten möchte, für den wird es komplizierter. Zunächst ist es gut zu wissen: Grundsätzlich verbieten darf der Vermieter das Halten eines Haustieres nicht. Steht also im Mietvertrag, dass das Halten von Haustieren verboten ist, ist diese Regelung unzulässig und damit unwirksam.

Daher schreiben viele Vermieter in den Mietvertrag, dass es von ihrer Zustimmung abhängig ist, ob Hund und Katze mit in die Mietwohnung einziehen dürfen. Das bedeutet, Mieter sollten mit ihrem Vermieter sprechen, wenn sie sich ein Haustier zulegen möchten. Der Vermieter braucht dann eine hinreichende Begründung, wenn er „Nein“ zum Haustier sagen möchte. Er muss im Einzelfall entscheiden, ob das Tier von Rasse und Größe her in die Wohnung passt und ob es Nachbarn stören könnte. Zudem muss er alle Mieter gleich behandeln. Das bedeutet, erlaubt der Vermieter einem Mieter, einen Hund zu halten, darf er einem weiteren Mieter die Erlaubnis nicht verweigern. Im Streitfall muss entschieden werden, wer das schwerwiegendere Bedürfnis hat. Der Mieter, der den Hund halten möchte oder die Nachbarn oder Personen, die sich dadurch gestört fühlen könnten.

Steht im Mietvertrag, dass Haustiere erlaubt sind, ist das eine gute Voraussetzung für Tierfreunde. Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Haustiere geregelt ist, gilt, dass die Interessen aller Parteien gegeneinander abgewogen werden müssen.

Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten für ungefährliche Tiere wie Hunde oder Katzen. Wer gefährliche Tiere, wie giftige Spinnen, Giftschlangen oder sogenannte Listenhunde (oft auch Kampfhunde genannt) in der Mietwohnung halten möchte, muss immer seinen Vermieter fragen. Und: Hier braucht der Vermieter – anders als bei ungefährlichen Tieren – keine triftigen Gründe, um die Haltung dieser Tiere zu verbieten.

Haustier: Erlaubnis kann zurückgenommen werden

Auch wenn der Vermieter einmal „Ja“ zur Haltung eines Haustieres gesagt hat, bedeutet das nicht unbedingt, dass das Tier für immer bleiben darf. Denn der Vermieter kann eine einmal erteilte Erlaubnis wieder zurücknehmen – sofern er gute Gründe dafür hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Tier für andere gefährlich ist oder stark stört. Bellt ein Hund ständig und stört damit andere Mieter, kann das ausreichen, dass der Vermieter seine Erlaubnis für die Haltung des Hundes zurücknehmen darf. Der Mieter muss das Tier dann aus der Wohnung entfernen. Ansonsten kann das im schlimmsten Fall zu einer (fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Gut zu wissen: Eine häufige Streitfrage ist auch, wie viele Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen. Dazu gibt es keine exakten Regelungen. Zwei Hunde oder Katzen sollten also kein Problem sein. Jedoch ist eine Grenze erreicht, wenn andere Mieter gestört werden oder wenn die Mietwohnung durch zu viele Tiere in Mitleidenschaft gezogen wird.
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